Fragen zur Finanzierung

  1. Wann sind welche Zahlungen fällig?
    • Sofort sind 3100 € fällig. Davon sind 3000 € der genossenschaftliche Pflichtanteil und 100 € Eintrittsgeld in die Genossenschaft.
    • Spätestens drei Monate nach Aufnahme in die Genossenschaft ist der restliche Eigenkapitalanteil nach der Formel 643 € je Quadratmeter gewünschte Wohnfläche zu zahlen.
  2. Sind die Gemeinschaftsräume bei der Mietkalkulation enthalten?
    • Das Nutzungsentgelt ist so kalkuliert, dass die Kosten für die Gemeinschaftsflächen (Werkstatt, Waschküche, Gemeinschaftsraum, Gästewohnung, Garten und Dachterrasse).
  3. Wie ist das mit dem Posten „Mietausfall“, wenn ein Mitglied zahlungsunfähig wird? Wer haftet?
    • Jeder haftet für seine finanziellen Verpflichtungen selbst. Ist Nutzungsentgelt nicht einzutreiben, wird es aus dem Ausfallwagnis gezahlt. Zahlungsunfähige Mitglieder können Hartz IV beantragen, die Genossenschaftsanteile müssen in diesem Fall nicht gekündigt werden. Allerdings zahlt das Amt nur den gesetzlich bestimmten Satz für die Miete. Für die Differenz muss eine für alle Seiten verträgliche Lösung gefunden werden (z.B. Untermiete, Wohnungstausch, ein Zimmer an den Nachbarn abgeben o.ä).
  4. Gibt es Vorstellungen, wie sich der Wert der Geschäftsanteile im Lauf der Zeit entwickelt?
    • Eingezahlte Geschäftsanteile werden beim Verlassen der Genossenschaft satzungsgemäß wieder ausgezahlt. Eine Anpassung an die Immobilienpreise erfolgt grundsätzlich nicht. Weitergehende Überlegungen zur Wertentwicklung der Geschäftsanteile werden von uns derzeit angestellt, es gibt aber noch kein greifbares Ergebnis.

Fragen zum Gebäude

  1. Gibt es im Haus Kellerräume als zusätzliche Abstellräume?
    • Der Seitenflügel wird unterkellert. Jede Wohnung hat dort einen Kellerraum.
  2. Ist die Wärme in den Wohneinheiten getrennt zu regulieren oder wird das im gesamten Projekt einheitlich geregelt (unterschiedliche Wärmebedürfnisse)?
    • Es gibt eine individuelle Regelung in den Wohnungen.